Kurabgabe
in Wenningstedt-Braderup
Was ist die Kurtaxe? Wie hoch ist der Tagessatz der Kurabgabe? Wer muss zahlen und wer nicht?
Fragen über Fragen - hier finden Sie alle Antworten.
in Wenningstedt-Braderup
Was ist die Kurtaxe? Wie hoch ist der Tagessatz der Kurabgabe? Wer muss zahlen und wer nicht?
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Wo bekomme ich meine Gästekarte?
Ihre Gästekarte bekommen Sie bei Anreise, also direkt vom Hotel oder der Ferienapartment Agentur. Dort wird die Kurabgabe auch gezahlt, in der Regel bei Abreise. Die Karte ist für Ihren gesamten Aufenthalt gültig.
Gilt die Gästekarte auch in den anderen Inselorten?
Ja. Mit Ihrer Gästekarte aus Wenningstedt-Braderup können Sie auf der gesamten Insel jeden Strandabschnitt passieren sowie ggf. weitere Ermäßigungen in Anspruch nehmen.
Wer zahlt Kurtaxe - und wer nicht?
Jeder Gast, der sich in Wenningstedt-Braderup aufhält, ist grundsätzlich kurabgabepflichtig.
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre in Begleitung eines Erziehungsberechtigten zahlen keine Kurabgabe.
Gibt es Ermäßigungen für Schwerbehinderte?
Ja. Schwerbehinderte mit einem Schweregrad ab 80% erhalten auf Antrag 20% Ermäßigung auf den jeweils geltenden Tagessatz.
Eingetragene Begleitpersonen zahlen keine Kurtaxe.
Gibt es weitere Ausnahmen?
Ja. Gäste, die beruflich in Wenningstedt-Braderup zu Gast sind, sind von der Kurabgabepflicht befreit, sofern der Aufenthalt 2 Übernachtungen nicht überschreitet und soweit sie die Kureinrichtungen nicht in Anspruch nehmen.
Wie hoch ist die Kurtaxe in Wenningstedt-Braderup für Übernachtungsgäste?
Hauptsaison 01.05.-30.09. - 3,00 Euro
Nebensaisaon 01.10. - 30.04. - 1,50 Euro
Jahreskurabgabe - 84,00 Euro
Und was zahlen Tagesgästekarte in Wenningstedt-Braderup?
Gäste, die nur für einen Tag auf die Insel kommen und unsere Strände besuchen möchten, zahlen eine Tageskurabgabe:
Nebensaisaon 01.10. - 30.04. - 1,75 Euro
Hauptsaison 01.05.-30.09. - 3,50 Euro
Und wofür wird die Kurabgabe eingesetzt?
Aus den Erlösen der Kurtaxe unterhalten wir solche Einrichtungen und Aufgaben, die in einem Ort mit etwa 1500 Einwohnern üblicherweise nicht vorhanden sind, sondern die speziell Ihnen, unseren Gästen, zugute kommen:
Die Kurabgabe dient zur Herstellung und Anschaffung, Erweiterung, Unterhaltung und Verwaltung der zur Kur-, Freizeit- und Erholungszwecken bereitgestellten öffentlichen Einrichtungen.
Auch die Pflege unserer Strände, Promenade, Holzstege, Rettungs- und Sicherheitsdienste am Strand oder das Veranstaltungsprogramm finanziert. Kurzum: Mit der Kurabgabe sichern Sie die Qualität Ihres Urlaubsortes.
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