Sylter Hundeknigge

gut informiert sein ist *fast* alles

Sylt mit Hund ist definitiv eine Reise wert. Sie möchten eine entspannte Zeit mit Ihrem Hund verbringen? Dann geht es Ihnen wie allen Nicht-Hundehaltern. Damit alle nebeneinander ihr Urlaubsglück genießen können, finden Sie hier einige Spielregeln für Hundehalter. Viele davon sind sicherlich Universalregeln, die überall selbstverständlich sind.
Aber auf Sylt gibt es ein paar Besonderheiten, die Sie hier erfahren. 

Rund ums Jahr und inselweit

  • Über Rücksichtsname auf andere Menschen und Hunde sowie ein vorausschauendes, respektvolles Verhalten freut sich jeder. Immer und überall. Verhalten Sie sich bitte immer so, dass sich niemand durch Ihren Hund bedroht fühlt.

  • An vielen Ecken in allen Orten sind Tütenspender installiert. Greifen Sie gerne zu und decken sie sich reichlich ein, damit Sie bei Bedarf immer einen roten Beutel zur Hand haben. Entsorgen sie den vollen Beutel bitte ausschließlich in Mülleimern.

  • Grundsätzliche Leinenpflicht gilt hier: In den Sylter Parks, Wald-, Grün- und Sportanlagen, im Ortsteil Westerland inklusive der Promenade, im gesamten Bereich von List, bei öffentlichen Veranstaltungen und Märkten, auf Friedhöfen, in öffentlichen Verkehrsmitteln. Besonders wichtig: in den Naturschutzgebieten sind Hunde stets an der Leine zu führen. Zu Stränden siehe unten.

  • Lassen Sie Ihren Vierbeiner bitte keine Kinderspielplätze betreten.

  • Vermeiden Sie unter allen Umständen, dass die Tierwelt durch freilaufende Hunde aufgeschreckt wird. Daher gilt in den Sylter Naturschutzgebieten Leinenpflicht. Das gilt für Deiche, wo Schafe und Lämmer grasen, ebenso wie für Wiesen und Heideflächen, auf denen Vögel ihre Nester am Boden haben.

Hund am Strand
© Sonja Rommerskirch

Mit Hund am Strand

Lieblingsort vieler Hunde - Und das ist auch verständlich: Wo sonst kann man so ungestüm auf weichem Boden mit Artgenossen oder Menschen spielen und sich zwischendurch in den Fluten erfrischen?
In der ruhigeren Jahreszeit genießen Sie mit Ihrem Hund mehr Freiheiten als in der Hochsaison. Hier haben wir für Sie zusammengefasst, was wann wo mit Ihrem Hund möglich ist.

Hund am Meer
© Sonja Rommerskirch

Nebensaison: 01. November bis 14. März

  • Jeder Strandübergang an der Westküste darf genutzt werden. Nur in List und Kampen sowie an anderen stark frequentierten Strandabschnitten ist Ihr Hund in dieser Zeit an der Leine zu führen.
    Allerdings: Nehmen Sie unbedingt Rücksicht auf Menschen und andere Tiere - und Ihren Hund gegebenenfalls lieber an die Leine.
  • Lassen Sie Ihren Hund niemals unbeaufsichtigt am Strand. Er sollte stets abrufbar sein. 

 

Hauptsaison: 15. März bis 31. Oktober

  • Als Wege zum Strand dürfen nur die Zuwegungen zum Hundestrand genutzt werden. Nur dort darf der Hund auch verweilen.
  • Ausnahme: Am Übergang Risgap ist eine direkte Querung des Strandes bis zum Flutsaum möglich. Da dieser Strand hier kein Hundestrand ist, darf sich hier allerdings nicht länger aufgehalten werden. 
  • Bitte leinen Sie Ihren Hund zwischen den Strandkörben an, da hier die Sicht auf neue Strandbesucher nicht immer frei ist und man ja nie wissen kann, wer als nächstes um die Ecke dackelt. 
  • Ein Spaziergang von Hundestrand zu Hundestrand an der Wasserkante (Flutsaum) entlang ist möglich, sofern Ihr Hund angeleint ist. 

 

An der Ostseite der Insel

  • Das gesamte Wattenmeer und die Braderuper Heide sind Naturschutzgebiete. Bitte benutzen Sie bei Ihren Spaziergängen mit Hund nur die ausgewiesenen Wege und Holzstege. Der Hund ist in diesen sensiblen Naturlandschaften unbedingt und ganzjährig an der Leine zu führen.
  • Hundekot ist übrigens kein guter Dünger für die Heide. Im Gegenteil: Die Heide ist auf nährstoffarme Böden spezialisiert. Bitte sammeln Sie daher die Hinterlassenschaften Ihres Hundes hier genauso selbstverständlich auf wie an allen anderen Stellen auf der Insel.
Hinweisschild im Naturschutzgebiet Wattenmeer in Braderup auf Sylt
© Jasmin Heimberger

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