Diese Regelungen gelten aktuell für Ihren Urlaub in Schleswig-Holstein:
Maskenpflicht, 3G/2G-Regeln und Kontaktbeschränungen wurden weitestgehend aufgehoben.
Maskenpflicht gilt nun noch in folgenden Bereichen:
- für externe Personen in Krankenhäusern (FFP2)
- für Mitarbeitende in Pflegeeinrichtungen, Besuchende haben eine FFP2-Maske zu tragen
- in Einrichtungen der Eingliederungshilfe wie bei Pflegeeinrichtungen
- bei Dienstleistungen ambulanter Pflegedienste für alle Personen (soweit dies mit der Art der Dienstleistung vereinbar ist)
- im Öffentlichen Personennahverkehrs einschließlich Taxen und Schulbussen (die Maskenpflicht in Bahnhofsgebäuden entfällt)
Es wird weiterhin grundsätzlich empfohlen, in Innenräumen, in denen Gedränge oder vermehrtes Personenaufkommen herrscht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
Diese Aufstellung ist nicht vollständig. Hier gibt es die Landesverordnung in voller Länge.